Seite 1: Die Aussagekraft diese Arguments ist jedoch ...
Neu:
Die Aussagekraft dieses Arguments ist jedoch aus zwei Gründen begrenzt. Zuerst darf unterstellt werden, dass ein ähnlich gelagerter Fall wohl noch nicht vorkam. In der Einstellungsverfügung wurde nicht erwähnt, dass es sich bei dem Toten um eine Person mit herausragenden Fähigkeiten handelte. Die international in kryptographischen Systemen tätige Firma NDS (woher der Zeuge Ray Adams stammte) hatte ihn über mehere Monate evaluiert und nach seinem Tot öffentlich erklärt, dass er der beste in seinem Fach, der technische Realisierung von Krypto- Systemen war [Aussage Margot Fields, Pressesprecherin NDS London in israelischer Zeitung "Yedioth Ahronoth" vom 20.11.1998]. Seine letzte bekannter gewordene Arbeit war ein völlig neues Konzept zur sehr sicheren Verschlüsselung von Telefongesprächen für nur 200 DM Bauteilekosten. Diese Arbeit, seine Diplomarbeit, wurde von seinem Professor an der TFH Berlin als "absolut genial" bezeichnet [Aussage in "stern" 46/98].
S. 6 unten
... nicht abgearbeitet worden.
Die von KOK Gerstner unter anderem angeordenten Untersuchungen bei PTU 33 sollten Haare oder Texttilfaserspuren des Verstorbenen oben im Baum nachweisen, oder Borkenabrieb an seinen Händen, Füssen und Kleidung. Dies waren die Untersuchungsaufträge UA 33/98/ 795, 805, 789. In der mir vorliegenden Akte befinden sich keine Untersuchungsberichte über diese drei Aufträge. Daraus schliesse ich, dass sie nicht abgearbeitet wurden. Diese Aufträge wären jedoch für die Frage einer Fremdeinwirkung sehr bedeutsam. Gründe für dieses Versäumnis sind für mich nicht erkennbar.
(Der von PTU 33 vorliegende Untersuchungsbericht UA 33/98/ 826 zur Frage nach Bodenanhaftungen sollten wir ignorieren, diese Untersuchung ist nicht relevant und hier nur verwirrend. Empfehle Rest Absatz zu loeschen)
S. 7, 2. Abschnitt:
DNA Untersuchung nicht als erforderlich bezeichnet.)
Die Begründung enthällt jedoch einen schweren logischen Fehler. Ziel der Untersuchung war nicht DNA Spuren dritter zu erkennen sondern die des Verstorbenen an den Strangwerkzeugen festzustellen. Letzteres wäre bei Suizid zu erwarten, das fehlen aber ein Nachweis der Einwirkung dritter. Denn da keine Handschuhe gefunden wurden hätte er das Strangwerkzeug weder selbst hergestellt noch ohne Einwirkung dritter benutzen koennen. Dies ist...