Berlin, den 10.08.2001

[Die Mutter von Boris F.]

An
Herr Dr. Rothschild
FU Berlin
Universitätsklinikum Benjamin Franklin
Fachbereich Humanmedizin
Institut für Rechtsmedizin
Tel: 8445-1303
Fax: 8445-1353

Betr.: Todesfall Boris F[.]
Bzg.: 1 Kap Js 1995/98, L-Nr. 377/98

Sehr geehrter Herr Dr. Rothschild,

wie vorgeschlagen habe ich das Fragen-Fax an Oberstaatsanwalt Wiedenberg mit Bitte um Weitergabe gesandt. Am 03.08.01 erhielt ich eine Antwort von Staatsanwalt Bauer. Er sieht keinen Anlass zur Weiterleitung da "... die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Teil im Einstellungsbescheid selbst thematisiert wurden und im übrigen Gegenstand von Vermerken und Stellungnahmen in den Akten sind." Ich brauche wohl nicht zu betonen das ich diese Aussage nicht nachvollziehen kann.

Mein derzeitiger Rechtsberater, mein Anwalt befindet sich gerade im Urlaub, meint ihm sei kein Paragraph bekannt wonach Sie nur der Staatsanwaltschaft Auskunftsberechtigt seien. Er vermutet einen Irrtum. Wenn es Ihnen nicht zuviele Mühe macht möchte ich Sie bitten mir den Paragraphen mitzuteilen um die rechtliche Behandlung des Problems zu verstehen.

Mit freundlichen Grüssen

[Die Mutter von Boris F.]

Impressum