Berlin, 16.Sep.2003

Staatsanwaltschaft Berlin
Berlin (Moabit). Turmstraße 91
1 Kap Js 1995/98
Dez.: 156

Herrn
Andy Müller-Maguhn
Postfach ----
10048 Berlin


Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
wegen Totschlags zum Nachteil des Boris F---


Ihre Eingabe vom 4. August 2003 an die Senatsverwaltung für Justiz


Sehr geehrter Herr Müller-Maguhn,

durch die Ausführungen in Ihrem o. g. Schreiben habe ich mich nicht veranlasst gesehen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Ihre Eingabe benennt weder neue Tatsachen, noch neue Beweismittel.
Wie Sie bereits selbst darlegen, enthält Ihr Vorbringen eine wiederholende abweichende Würdigung zu den fünf Einzelpunkten, die bereits ausführlich im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 18. Mai 2001 sowie in den Beschwerdebescheiden der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 18. Oktober 2001 und vom 17. Juli 2002 angesprochen, diskutiert und gewürdigt wurden. Insbesondere wurden sie in Bezug gesetzt zum übrigen Beweisergebnis, d. h. zum Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchungen, die keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergaben.

Somit verbleibt es bei der Verfahrenseinstellung.


Mit freundlichen Grüßen

Bauer

Staatsanwalt

Beglaubigt
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Justizangestellte

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