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Staatsanwaltschaft Berlin

Berlin, den 31.07.2001

1 Kap Js 1995/98

(Die Mutter von Boris F.)

Betrifft: Bezug:

Sehr geehrte Frau ----

Ihr in Bezug genommenes Schreiben ist mir nach Urlaubsrückkehr von Oberstaatsanwalt Wiedenberg zur weitern Bearbeitung vorgelegt worden. Danach sieht die Staatsanwaltschaft Berlin kein Anlass, Ihre darin aufgeworfenen Fragen an den von der Staatsanwaltschaft beauftrageten Obduzenten PD Dr. med. M. Rothschild zur Beantwortung weiterzuleiten. Das oben näher bezeichnete Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung vom 18. Mai 2001 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, wobei die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Teil im Einstellungsbescheid selbst thematisiert wurden und im Übrigen Gegenstand von Vermerken und Stellungnahmen in den Akten sind.

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Der von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwalt hatte nach Abschluss der Ermittlungen nochmals umfassende Akteneinsicht genommen und mit einem umfassenden Schriftsatz vom 11. Juli 2001 die zuvor eingelegte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens begründet. Daraufhin werden die Akten nun zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vorgelegt werden.

Hochachtungsvoll

(Unterschrift)
(Bauer)

Staatsanwalschft

Vh

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