[Die Eltern von Boris F.]
Herrn Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck
[Berlin]
Btr.: Beschwerde im Fall Boris F----
Sehr geehrter Herr Kaleck,
Staatsanwalt Bauer ging in seiner Antwort nur darauf ein, dass
der Gürtel nicht von unserem Sohn stammte. Er ignorierte die
beiden weiteren Punkte die wir ebenfalls als neue Tatsachen
Festellung sehen:
1.
Da der Gürtel nicht um die Taille unseres Sohnes schliessbar war
stellt sich die Frage nach dem Verbleib seines eigenen Gürtels.
Denn daran waren sein Handy eingeklipt und seine Werkzeugtasche
eingeschlauft. Diese beiden Gegenstände wurden nahe des Baumes
am Boden gefunden, von seinem Gürtel fehlt aber jede Spur. Und an dem
fremden Gürtel konnten sie eben nicht befestigt gewesen sein da er
ihn nicht tragen konnte.
Aufgrund dieser neuen Tatsachen Festellung sehen wir die Frage einer Fremdeinwirkung beim Tötungsvorgang wieder akut. Wir bitten daher zu untersuchen ob unser Sohn diesen Gürtel je selbst angefasst hat, also ob sich darauf seine Fingerabdrücke befinden.
2.
Des weiteren haben wir nun erstmals den an dem Gürtel befestigten Draht
gesehen. Unser Sohn hatte Probleme mit der räumlichen Orientierung bei
Schleifenkonstruktionen. Er trug deshalb Schuhe mit Klettverschluss und
hatte noch wenige Tage vor seinem Tod bei Gartenarbeiten mit seinem Vater
unüberwindliche Schwierikeiten einen Drahtzaun zu reparieren. Der Draht
des Strangwerkzeugs ist derart kunstvoll und gekonnt mit dem Gürtel
verknotet das wir ausschliessen das unser Sohn dies machte.
Aufgrund dieser weiteren neuen Tatsachen Festellung sehen wir die Frage einer Fremdeinwirkung beim Tötungsvorgang noch akuter. Wir bitten daher zu untersuchen ob unser Sohn diesen Draht je selbst angefasst hat, also ob sich DNA Material von ihm daran befindet
Mit freundlichen Grüssen
[Die Eltern von Boris F.]
PS: Im Briefwechsel seit der Einstellung des Verfahrens beschriebt Herr
Staatsanwalt Bauer den Ermittlungsfall nur noch als "Verdacht des Todschlags
zum Nachteil" unseres Sohnes. Die ganzen Jahre war aber immer nur vom Verdacht
des Mordes die Rede. Bitte fragen Sie doch schriftlich Herrn Bauer aufgrund
welcher Umstände er von Totschlag statt Mord ausgeht wenn es es kein Suizid
ist. Dies ist uns wichtig da Mord im Gegensatz zu Totschlag nicht verjährt.
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