Berlin, den 23.05.2002


[Die Eltern von Boris F.]


Herrn Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck
[Berlin]


Btr.: Beschwerde im Fall Boris F----


Sehr geehrter Herr Kaleck,

Staatsanwalt Bauer ging in seiner Antwort nur darauf ein, dass der Gürtel nicht von unserem Sohn stammte. Er ignorierte die beiden weiteren Punkte die wir ebenfalls als neue Tatsachen Festellung sehen:

1.
Da der Gürtel nicht um die Taille unseres Sohnes schliessbar war stellt sich die Frage nach dem Verbleib seines eigenen Gürtels. Denn daran waren sein Handy eingeklipt und seine Werkzeugtasche eingeschlauft. Diese beiden Gegenstände wurden nahe des Baumes am Boden gefunden, von seinem Gürtel fehlt aber jede Spur. Und an dem fremden Gürtel konnten sie eben nicht befestigt gewesen sein da er ihn nicht tragen konnte.

Aufgrund dieser neuen Tatsachen Festellung sehen wir die Frage einer Fremdeinwirkung beim Tötungsvorgang wieder akut. Wir bitten daher zu untersuchen ob unser Sohn diesen Gürtel je selbst angefasst hat, also ob sich darauf seine Fingerabdrücke befinden.


2.
Des weiteren haben wir nun erstmals den an dem Gürtel befestigten Draht gesehen. Unser Sohn hatte Probleme mit der räumlichen Orientierung bei Schleifenkonstruktionen. Er trug deshalb Schuhe mit Klettverschluss und hatte noch wenige Tage vor seinem Tod bei Gartenarbeiten mit seinem Vater unüberwindliche Schwierikeiten einen Drahtzaun zu reparieren. Der Draht des Strangwerkzeugs ist derart kunstvoll und gekonnt mit dem Gürtel verknotet das wir ausschliessen das unser Sohn dies machte.

Aufgrund dieser weiteren neuen Tatsachen Festellung sehen wir die Frage einer Fremdeinwirkung beim Tötungsvorgang noch akuter. Wir bitten daher zu untersuchen ob unser Sohn diesen Draht je selbst angefasst hat, also ob sich DNA Material von ihm daran befindet


Mit freundlichen Grüssen

[Die Eltern von Boris F.]



PS: Im Briefwechsel seit der Einstellung des Verfahrens beschriebt Herr Staatsanwalt Bauer den Ermittlungsfall nur noch als "Verdacht des Todschlags zum Nachteil" unseres Sohnes. Die ganzen Jahre war aber immer nur vom Verdacht des Mordes die Rede. Bitte fragen Sie doch schriftlich Herrn Bauer aufgrund welcher Umstände er von Totschlag statt Mord ausgeht wenn es es kein Suizid ist. Dies ist uns wichtig da Mord im Gegensatz zu Totschlag nicht verjährt.

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