Eingegangen: 08.Sept.2003

Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Str. 21 - 25 • 10825 Berlin

Datum: 26. August 2003

Herrn
Andy Müller-Maguhn
Postfach -----
10048 Berlin

GeschZ (bei Antwort bitte angeben)
II C 2 - 3133-E-IV-465/2001
Bearbeiter: Herr Klöpperpieper

Ihre Eingabe vom 4. August 2003

Sehr geehrter Herr Müller-Maguhn,

Ihre Eingabe vom 4. August 2003, die Frau Senatorin vorgelegen hat, habe ich zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Berlin, 10554 Berlin, mit der Bitte um Prüfung und ggf. weitere Veranlassung übersandt, da diese zunächst darüber zu entscheiden hat, die Ermittlungen in einem eingestellten Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen.

Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin in dem Todesermittlungsverfahren Boris F----- vom 18. Mai 2001 lag hier ebenso vor wie der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 18. Oktober 2001 auf Ihre Beschwerde vom 14. Mai 2001. Seitens der Strafverfolgungsbehörden wurden - nach hiesiger Auffassung nachvollziehbar -Ihnen die Gründe für die Einstellung des Todesermittlungsverfahrens dargelegt, insbesondere rechtsmedizinische Gesichtspunkte für die Einstellung ausschlaggebend waren. Wenn Sie nunmehr erneut bestimmte Untersuchungen beantragen, mit denen die - Ihrer Auffassung nach - erheblichen Zweifel am offiziellen Todeszeitpunkt und die entsprechenden Nachweise für eine Fremdeinwirkung nachgewiesen werden könnten, so hat hierüber zuerst die Staatsanwaltschaft Berlin zu befinden, die auch zu prüfen hat, ob Sie neues Tatsachen- oder Beweismaterial vorbringen, welches die Wiederaufnahme der Ermittlungen in dem eingestellten Verfahre n rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Klöpperpieper


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