Zum Brief der Generalstaatsanwaltschaft vom 17.07.2002

Es wird zunächst auf die bisherigen Ermittlungen verwiesen. Dies ist unsinnig, da nun mit dem fremden Gürtel eine neue Erkenntnis zum Tatverlauf vorliegt. Dies konnte bei den Ermittlungen ja gar nicht berücksichtigt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft macht wiederholt den Eindruck, die Eltern müßten einen Täter präsentieren. Ob die angesprochene "Spurenauswertung zum Nachweis der Täterschaft einer bestimmten Person" führt, sollte aber zunächst einmal egal sein. Denn die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei Anfangsverdacht einer Straftat zu ermitteln. Und hier gibt es einen deutlichen Anfangsverdacht, wonach es Mord statt Selbstmord sein könnte. Gerade dies hätte ja die Untersuchung entscheiden sollen.

Nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft sei der Obduktionsbefund mit Selbstmord vereinbar. Angesichts der Ergebnisse zum Mageninhalt ist dies eine gewagte Behauptung. Besonders unter Berücksichtigung des erwähnten privaten Briefes des Obduzenten, Prof. Rothschild, den dieser offenbar auch der Staatsanwaltschaft zusandte.

Darin bestätigte er, dass die im Ermittlungsverfahren diskutierte mehrtägige Kühlung der Leiche bei der Obduktion wahrscheinlich nicht bemerkt worden wäre. Ausserdem schrieb er, dass, wenn bei der Obduktion keine Hinweise auf Fremdeinwirkung gefunden würden, dies Fremdeinwirkung - also einen Mord - nicht ausschliesst. Ähnliches sagte bereits Chefermittler Ruckschnat unmittelbar nach der Obduktion am 23.10.98 zur Presse.

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