FREIE UNIVERSITÄT BERLIN

Fachbereich Humanmedizin
Universitätsklinikum Benjamin Franklin
Institut für Rechtsmedizin
PD Dr. med. M. A. Rothschild

(Die Mutter von Boris F.)

Todesfall ihres Sohnes
Berlin, den 04.07.2001
Ihr Schreiben vom 03.06.2001

1 Kap Js 1995/98

Sehr geehrte Frau -----

Ihr Schreiben vom 03.06.2001 habe ich per Fax am 03.07.2001 erhalten.
Leider muß ich ihnen mitteilen, dass ich in dem Todesfall ihres Sohnes offiziell im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin (Apt. 1 Kap) als Gutachter beauftragt worden war. Aus diesem Grunde bin ich in diesem Fall nur der Staatsanwaltschaft bei dem Landesgericht Berlin gegenüber auskunftsberechtigt Ich habe mich sicherheitshalber diesbezüglich noch einmal heute mit dem Leiter der Abteilung 1 Kap, Herrn Oberstaatsanwalt W. Wiedenberg, telefonisch in Verbindung gesetzt, der mir dies bestätigte. Auch gab er an, dass das Verfahren aufgrund eines Beschwerdeverfahrens nicht eingestellt sei.
Aus meiner Sicht ergeben sich für die Beantwortung ihrer Fragen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie senden Ihr Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte unser Institut mit der Beantwortung diese Fragen zu beauftragen, oder Sie beauftragen einen eigenen Sachverständigen, der bislang in diesem Verfahren noch nicht von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden ist.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
(Priv.-Doz. Dr. med. M. A. Rothschild)

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